Das obige etwas deutlicher: Domänenpächter de Haen an das Kindererholungsheim Wohldenberg: Ich bitte Sie, Folgendes zur Kenntnis zu nehmen: Am 10. ca. nachmittags zwischen 4 und 5 Uhr traf ich in meiner Kirschenplantage am Wege von Sillium zum Wohldenberger Bahnhof von Ihren Kindern ca. 8 an, die sich dort damit vergnügten von meinen Bäumen Kirschen zu pflücken oder dieselben mit Stöckern, die sie wie ich gesehen habe noch hinterher in den Händen hatten, herabzuschlagen. Die Aufsicht Frl. Schobbe stand mit den anderen Kindern nicht weit davon am Wege und liess die Kinder, die in der Plantage waren ruhig gewähren, dass die Kinder wussten dass sie Verbotenes taten bezeugt ihr schnelles Fortlaufen, als ich kam. Es ist mir völlig unverständlich, wie so etwas passiert, wenn eine Aufsicht bei den Kindern ist. Wie mir mein Inspektor sagt, hat er vor einigen Tagen bereits schon einige Kinder aus der Plantage vertrieben, die ebenfalls unter Aufsicht einer Schwester dort waren. Ich gebe Ihnen dieses zunächst zur Kenntnis und mache Sie auf das wiedrige Verhalten Ihrer Aufsichtspersonen und der Kinder aufmerksam und würde bei Wiederholung solche Vorfälle zur Anzeige bringen. Ich hoffe, dass es nicht dazu kommen wird, sondern, dass Sie dafür sorgen werden, dass Angehörige des Kinderheims meine Gemarkung nicht mehr betreten und es in Zukunft zu solchen Vorkommnissen nicht mehr kommen wird.
Hochachtungsvoll H. de Haen
Henneckenrode, den 15. Juni 1925 Aus einem gerinfügigem Anlass hat der Domänenpächter de Haen in Sillium den Angehörigen des Kindererholungsheimes Wohldenberg, welches ich als Caritasdirektor für die Diözese Hildesheim zu leiten habe, das Betreten "seiner Gemarkung" untersagt. Es ist mir nicht bekannt, wie weit der Herr Pächter de Haen zu einem solchen Verbot berechtigt ist, insbesondere ob derselbe Wege, welche das zur Domäne Sillium gehörende Land durchschneiden, anderen Personen besonders solchen, welche in derselben Gemeinde wohnen, verbieten kann. Ich bitte darum ganz ergebenst um Aufklärung und um Angabe derjenigen Wege, welche öffentliche oder private Wirtschaftswege sind. Für Anfertigung einer Wegekarte, aus welcher die für den öffentlichen Verkehr nicht gestatten Wege ersichtlich sind, würde ich besonders dankbar sein und erkläre mich zur Zahlung der Anfertigungskosten für die Karte gern bereit. Stolte. Domvikar und Caritasdirektor